Donnerstag, 24. Juni 2010

Yachtversicherungen

Immer wieder werde ich von Kunden auf die verschiedenen Yachtversicherungen angesprochen, was denn nun sinnvoll sei und was nicht. Denn Policen und Angebote gibt es zahlreiche auf dem Markt, nicht nur die von unserem Partner Yacht-Pool. Und dann sieht redet jeder von Rundum-Sorglos-Paketen und hinterlässt den Eindruck, dass es ohne Versicherung fast schon leichtsinnig sei, eine Yacht zu chartern.

Klar, dass die Versicherungen auch Geld verdienen wollen. Aber wenn es dann soweit geht, dass unsere Kunden mehrere 100 Eur zusätzlich zur Charter zahlen sollen, muss man schon mal die Sinnfrage stellen.

Und aus meiner Sicht kann man auf die meisten Policen verzichten.

Der grösste Unsinn ist die Skipperhaftpflicht-Versicherung: Hier hört es sich in den Unterlagen der Versicherungen immer so an, als wäre dies der ultimative Schutz gegen alles. Aber: Ich haeb in meiner jahrelangen Erfahrung noch nicht ein einiges Mal erlebt, dass diese Versicherung in Anspruch genommen wurde. Denn das einzige Risiko, welches hier wirklich abgedeckt wird, ist grobe Fahrlässigkeit, also zu deutsch: Besoffen mit dem Schiff gegen die Kaimauer fahren und dabei auch noch erwischt werden.  Und wer ist schon so dumm / leichtsinnig? Fazit: Kann man sich also sparen, Geldverschwendung.

Nicht viel besser sieht es mit der Skipper-Rechtsschutzversicherung aus: Denn hier ist Vertragsrechtsschutz ausdrücklich ausgeschlossen. Soll also heissen, wenn es Streit mit uns oder dem Vercharterer vor Ort gibt, z.B wegen nicht zurückgezahlter Kaution oder nicht vorhandenem Schiff, dann zahlt diese Versicherung nicht. Wozu der mündige Skipper die Police also braucht, konnte mir noch keiner Erklären.


Folgeschadenversicherung: Die meisten Yachten (zumindest die aller grossen / seriösen Anbieter) haben das Folgeschaden-Risiko bereits in der Schiffsversicherung integriert. Und da Versicherungen grundsätzlich nicht zwei Mal zahlen, braucht es auch diese Police nicht.

Skipper-Krankenversicherung: Bevor ihr diese abschliesst, bitte erst mal mit der eigenen Krankenversicherung reden. In vielen Fällen ist ein zeitlich begrenzter Auslands-Schutz schon enthalten.

Nur zwei Angebote können Sinn machen.

Kautionsversicherung: Heisst bei mir eigentlich immer eher Streitvermeidungsversicherung. Obwohl sich am Anfang der Reise die Crew immer einig ist, alle Risiken aus der Kaution gemeinsam zu trgen, ahbe ich schon zahlreiche dramatische Szenen und Streits bei der Rückgabe erlebt. Du hast doch das Fernglas ins Wasser geschmissen, warum soll ich jetzt dafür zahlen? oder Also, ich kann doch gar nicht navigieren. Das wir jetzt auf den Felsen gefahren sind, ist doch nicht meine Schuld, Du bist doch der Skipper Alles klar? Und auch Anfängern kann mit wenig Chartererfahrung kann ich nur zu dieser Police raten, macht vieles entspannter


Reiserücktrittskostenversicherung: Obwohl diese nur bei Krankheit innerhalb der Crew oder bei nahen Familienangehörigen einspringt, hilft diese sehr. Denn eines ist klar: Wenn der Chartervertrag einmal unterschrieben ist, muss gezahlt werden. Egal, ob ihr die Reise antreten könnt oder nicht. Es gibt beim Charter keinerlei Rücktrittsrecht, wie bei anderen Bestellungen im Internet.

1 Kommentar:

  1. Schöner Artikel und Zusammenfassung, jetzt wird mir einiges klarer, danke.

    AntwortenLöschen